doo ist Preisträger des Deloitte Technology Fast 50 Award

Berlin – München: Am Donnerstag den 18. November wurde die doo GmbH mit dem Deloitte Technology Fast 50 Award der schnellstwachsenden Tech-Unternehmen in Deutschland ausgezeichnet.

Die Platzierungen basieren auf dem prozentualen Umsatzwachstum der letzten vier Geschäftsjahren [2017-2020].  Die doo GmbH konnte ein Wachstum von 160 Prozent in diesem Zeitraum erzielen. Das nachhaltige profitable Umsatzwachstum wurde durch die selbst entwickelte SaaS Lösung (www.doo.net) erzielt. 

Die doo Gmbh blickt stolz auf das Umsatzwachstum der vergangenen Jahre zurück und nimmt den Preis bei der Preiszeremonie in Berlin entgegen.  

Den Fast 50 Award hat die Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte eingeführt, um besonders zukunftsweisende Technologien, die Lösungen für konkrete Business-Herausforderungen bieten, auszuzeichnen. 

 Wir freuen uns sehr diesem Award erhalten zu haben. Unser Dank geht aber vor allem an unsere Kunden, ohne die wir diesen Erfolg nicht erreicht hätten.  

 Insbesondere die partnerschaftliche Weiterentwicklung der doo Plattform von einer Lösung für einzelne Veranstaltung zu einer in die Systemarchitektur von internationalen Konzernen integrierte Lösung für alle internen und externen Veranstaltungen eines Konzerns hat dies ermöglicht. Kunden wie die KfW, SAP, ebay und viele weitere gehen mit uns diesen Weg und möchten uns für dieses Vertrauen bedanken.  

Der Preis von Deloitte wurde bereits seit 2010 vergeben. Frühere Gewinner in Deutschland waren Unternehmen wie Celonis, ATOSS Software, crealytics u.w. 

Fast 50 Rangliste 

Die Rangliste der Fast 50 wird mittels folgender Kriterien ermittelt:  

  1. Das Unternehmen ist Hersteller eines Produktes in den Bereichen Biotechnology/Pharmaceutical, Energy Technology, Communications, Media & Entertainment, Hardware, Software, Healthcare & Life Sciences oder FinTech. 
  2. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Deutschland (Tochtergesellschaften und Sparten sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn, Anteile werden auch von Dritten gehalten oder das Tochterunternehmen wird an der Börse separat gehandelt). 
  3. Die selbst entwickelte Technologie trägt zu einem nennenswerten Anteil zu den Umsatzerlösen des Unternehmens bei. Die Verwendung von Technologien anderer Unternehmen in einzigartiger Weise qualifiziert nicht zur Teilnahme. 
  4. Ein nennenswerter Anteil der Umsatzerlöse wird der Forschung und Entwicklung von Technologie gewidmet.
  5. Die Umsatzerlöse betragen für das Wirtschaftsjahr 2017 mindestens 50.000 EUR und für das Wirtschaftsjahr 2020 mindestens 1.000.000 EUR. 
  6. Das Unternehmen besteht seit mindestens vier Jahren.