Wie sollte man sich aktuell aufgrund des Corona-Virus verhalten? Die wichtigsten Tipps, Maßnahmen und Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Wo findet man aktuelle Informationen? Welche Verhaltensweisen sind richtig, damit die Neuinfektionen vermieden werden können? Die wichtigsten Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Tipp: Zusätzlich finden Sie im Artikel “Corona-Virus & Events: Das müssen Sie wissen!” wichtige Quellen, Checklisten, rechtliche Grundlagen und Tipps zum aktuellen Umgang mit Events und dem Corona-Virus.

Außerdem gibt es die Verhaltensregeln ebenso zum Download.

Allgemeine Verhaltenshinweisen

Hygiene Maßnahmen – wie wird das Virus übertragen?

Wie bei einer Grippe schützen das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine gute Händehygiene sowie Abstandhalten zu Erkrankten (1-2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Auf Händeschütteln muss grundsätzlich verzichtet werden. Menschen, die Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege haben, sollten in jedem Fall zu Hause bleiben.

Hingegen gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen.

Soll ich vermeiden, mein Gesicht zu berühren?

Ja, auch wenn es schwer fällt. Coronaviren werden in der Regel über Sekrete des Atmungstrakts übertragen. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, könnte auch auf diese Weise eine Übertragung stattfinden.

Oberflächen übertragen das Virus ebenfalls: Wenn eine erkrankte Person hustet und sich Viren über die Luft auf Oberflächen ablagern, können diese von wenigen Stunden bis hin zu mehreren Tage auf diesen Oberflächen überleben. Insbesondere bei Kälte überlebt das Virus länger. Deswegen ist es so wichtig, die Hände aus dem Gesicht zu lassen, da es sich kaum vermeiden lässt, Oberflächen im Alltag zu berühren.

Außerdem ist darauf zu achten, sich regelmäßig und vor allem vor und nach einem Ortswechsel die Hände ausgiebig mit Wasser und Seife zu waschen. Zusätzliche antimikriobielle Reinigungsmittel zusätzlich zu verwenden, soll wohl keinen weiteren Schutz bieten. Weitere Informationen finden Sie dazu bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Was ist Social Distancing?

Die wesentlichen Maßnahmen sind also den Kontakt mit erkrankten Personen zu reduzieren. Da man nicht genau weiß, wer erkrankt ist, ist die Folge die Einschränkung jeglicher persönlicher sozialer Kontakte. Das ist ‘Social Distancing’. Dabei geht es um die Reduktion der Ansteckungsgefahr durch größere Distanz zu Anderen.

Kann ich an Meetings und Veranstaltungen teilnehmen?

Solange von den Behörden keine speziellen Regelungen gelten sollten größere Meetings, die aktuell nicht geschäftsrelevant sind, abgesagt werden. Das gilt aktuell auch für Mitarbeiterabschiedsfeiern und die Teilnahme an größeren Veranstaltungen.

Alle Meetings sind, sofern möglich, ab sofort via Zoom oder Slack-Call abzuhalten. Bitte darauf achten, die jeweiligen Meetingteilnehmer darüber zu informieren.

Für Veranstalter gilt: Generell sollten Sie natürlich vor jeder Veranstaltung den aktuellen Stand der Behörden-Regelungen überprüfen, ob das Event überhaupt stattfinden darf.

Kann ich auf Dienstreisen gehen?

Von Dienstreisen ist während der Pandemie abzusehen.

Wie läuft die Rückkehr aus einem Risikogebiet?

Das Robert-Koch-Institut weist Risikogebiete tagesaktuell auf seiner Website aus. Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Abstimmung mit Ihrer Führungskraft nach Möglichkeit für 14 Tage nach Rückkehr von zu Hause arbeiten. 

Tipp: Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel “Home-Office Regelungen, richtiges Verhalten und hilfreiche Online Tools”.

Hilft jetzt eine Grippeschutzimpfung gegen Corona?

Nein, die Grippeschutzimpfung bietet keinen Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Die Grippeschutzimpfung als Vorbeugung für die richtige Influenza ist aktuell auch nur begrenzt sinnvoll. Den wirksamsten Schutz bietet diese Impfung im Herbst.

Die Grippeschutzimpfung und andere können ggf. bei Personen aus Risikogruppen, z.B. Älteren oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem helfen, um nicht gleichzeitig unter Corona und anderen Erkrankungen zu leiden. Dies würde das Immunsystem noch stärker beanspruchen.

Wie werde ich meiner Vorbildfunktion gerecht?

Grundsätzlich ist wichtig, dass jeder Mitarbeiter eine Vorbildfunktion innehat und besonnen auftreten sollte, um damit etwaiger Panik entgegenzuwirken. Sorgen und Ängste von Mitarbeitern und Kollegen müssen ernst genommen werden und je nach Fall an den/die Abteilungsleiter weitergegeben werden.

Die Corona-Krise ist auch eine Gelegenheit unserer jeweiligen Leadership Rolle gerecht zu werden. Denn nur gemeinsam ist so eine Situation zu bewältigen!

Wie verhalte ich mich nach dem Kontakt mit Corona-Patienten?

Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier nachgeschlagen werden.

Mitarbeiter, die Kontakt mit einer positiv-bestätigten Person hatten, dürfen erst nach Ablauf der Inkubationszeit von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt an den Arbeitsplatz zurückkehren. Während der Inkubationszeit soll – wenn möglich – von zu Hause gearbeitet werden. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall per Mail oder Telefon Kontakt mit der Führungskraft oder der Personalabteilung auf.

Verhalten bei ersten Corona-Symptomen

Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockenem Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt Menschen, die Symptome aufweisen und/oder die zuvor in einem Gebiet waren, in dem Covid-19-Fälle vorkamen, einen Arzt anzurufen, z.B. den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 und zu Hause zu bleiben. In Fällen, bei denen eine Infektion mit dem neuen Corona-Virus vermutet wird, wird der Arzt den Patienten isolieren. Wer Kontakt zu einem nachweislich Infizierten hatte, sollte das zuständige Gesundheitsamt anrufen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Coronavirus-Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer lautet (030) 34 64 65 100. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beantwortet im Internet Fragen rund um das neuartige Coronavirus.

Bitte außerdem umgehend die jeweilige Führungskräfte informieren. Hier wird dann gemeinsam entschieden, was am besten zu tun ist.

Verhalten bei Quarantäne

Im eigenen Haus

Solange ein Mitarbeiter nur zum Schutz vor (potentieller) Ansteckung zu Hause und nicht im Krankenhaus isoliert wird (also ohne erkrankt zu sein), muss der Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Bitte unbedingt sofort die jeweilige Führungskräfte informieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Was ist bei einer “häuslichen Quarantäne” zu beachten? 

Mit wenigen Ausnahmen gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie bei anderen schweren Erkältungen:

  • Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Zimmer.
  • Begrenzung der Kontakte zu anderen Menschen, insbesondere wenn sie einer Risikogruppe angehören. Dazu zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, chronisch Kranke, Ältere und Schwangere.
  • Mitbewohner und Familienangehörige sollten sich in der Regel in anderen Räumen aufhalten oder einen Mindestabstand von mindestens ein bis zwei Metern einhalten.
  • Regelmäßiges gründliches Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang. Zum Trocknen am besten Einweg-Papiertücher verwenden.
  • Bei Husten oder Niesen auf jeden Fall Mund und Nase mit Einweg-Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen abdecken – und bei Gesellschaft in eine andere Richtung niesen.
  • Täglicher Kontakt zu Arzt und Gesundheitsamt, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.

Im Krankenhaus

Wenn nur der Verdacht auf eine Infektion besteht und die Behörden aus diesem Grund eine Quarantäne anordnen, hat der Arbeitnehmer mangels Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Er hat jedoch unter den Voraussetzungen des § 56 Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine staatliche Entschädigung. Die Entschädigung wird für die ersten sechs Wochen in Höhe des Verdienstausfalls, vom Beginn der siebten Woche an in Höhe des Krankengeldes gewährt.

In den ersten sechs Wochen hat der Arbeitgeber die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen, kann aber bei dieser eine Erstattung beantragen.

Bitte in jedem Fall unbedingt sofort die jeweilige Führungskräfte informieren.

Verhalten bei Erkrankung

Sollte dieser Fall eintreten, gilt das alleinige Interesse der zeitnahen Gesundung! Bitte lediglich die jeweilige Führungskraft informieren.

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